Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

29. 11. 2011

AHRENDT / PILTZ: Aufklärung statt aktionistischer Forderung nach Vorratsdaten

BERLIN. Zu den Forderungen nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung und einer gemeinsamen Datei von Verfassungsschutz und Polizei erklären der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher, Christian AHRENDT, und die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Jetzt ist nicht die Zeit für gesetzgeberischen Aktionismus. Jetzt ist die Zeit, alle Vorgänge um die Zwickauer Nazi-Bande umfassend aufzuklären, insbesondere hinsichtlich des grandiosen Versagens der
Sicherheitsbehörden. Erst wenn es ein klares Lagebild gibt, kann man auch klare Schlüsse ziehen. Deswegen ist jetzt der falsche Zeitpunkt, sich auf die Vorratsdatenspeicherung und die Einführung einer Neonazi-Datei zu fokussieren.

Mit dem Zwickauer Nazi-Terrorismus erlebt Deutschland ein Déjà-vu. Schon einmal gab es eine Terrorzelle, deren Existenz erst nach einem ausgeführten terroristischen Anschlag bekannt geworden ist, die Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta. Deswegen gilt es, jetzt umso mehr aufzuklären, warum den deutschen Sicherheitsbehörden wiederholt das Entstehen einer Terrorzelle entgangen ist.

Dazu gehört auch die Frage, wie die Sicherheitsarchitektur in Deutschland reorganisiert werden muss. Es kann nicht sein, dass die Ergebnisse der Werthebach-Kommission vor knapp 5 Monaten vom Tisch gefegt werden und wir heute feststellen müssen, dass in einem Wirrwarr unterschiedlichster Zuständigkeiten Ermittlungshinweise verloren gehen und somit Rückschlüsse auf Terrorzelle nicht möglich sind.

Die Sicherheitsbehörden haben schon jetzt die notwendigen Instrumente. Es hilft nicht, aktionistisch neue Befugnisse zu fordern, sondern es muss darum gehen, die bestehenden Möglichkeiten richtig zu nutzen. Eine gemeinsame Datei, in der vage Hinweise und Vermutungen aus der nachrichtendienstlichen Vorfeldaufklärung vermischt werden mit polizeilichen Erkenntnissen, bricht mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz: Wer alles weiß, soll nicht alles dürfen und wer alles darf, soll nicht alles wissen.


Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1082-Ahrendt_Piltz-Vorratsdatenspeicherung.pdf (2011-11-29, 110.67 KB)


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